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   FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03   

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https://dejure.org/2005,14639
FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03 (https://dejure.org/2005,14639)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.04.2005 - 3 K 50163/03 (https://dejure.org/2005,14639)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. April 2005 - 3 K 50163/03 (https://dejure.org/2005,14639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1
    Ausfall eines vom Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Gesellschafter-Darlehens als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausfall eines vom Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Gesellschafter-Darlehens als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Vorsicht beim Kredit an den Arbeitgeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Kredit des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten; Voraussetzungen für die Annahme einer beruflichen Veranlassung; Werbungskosten eines Arbeitnehmers bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im Fall des Verlusts eines dem Arbeitgeber gewährten Darlehens; Gewährung eines Darlehens ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.1993 - VI R 3/92

    Verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH regelmäßig

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Stehen Aufwendungen mit mehreren Einkunftsarten in einem objektiven Zusammenhang, sind sie bei der Einkunftsart zu berücksichtigen, zu der sie nach Art. und Weise die engere Beziehung haben (vgl. BFH, Urteil vom 26. November 1993, VI R 3/92, BFHE 173, 69 , BStBl II 1994, 242).

    Dabei ist auf alle Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004, VIII R 64/02, BFH/NV 2005, S. 54 ; Urteil vom 26. November 1993, VI R 3/92, a.a.O.; Urteil vom 20. Dezember 1988, VI R 55/84 a.a.O.).

  • BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84

    Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    In einem solchen Fall muss bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Grund für die Aufwendungen gelegt wird, der dargestellte berufliche Zusammenhang bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1988, VII R 55/84, BFH/NV 1990, S. 23).

    Dabei ist auf alle Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004, VIII R 64/02, BFH/NV 2005, S. 54 ; Urteil vom 26. November 1993, VI R 3/92, a.a.O.; Urteil vom 20. Dezember 1988, VI R 55/84 a.a.O.).

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 124/77

    Noch kein Zufluß (Arbeitslohn) bei Gutschrift von Gewinnbeteiligungen mangels

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Sofern ein Arbeitnehmer sein Gehalt als Darlehen beim Arbeitgeber stehen lässt, hat er darüber die wirtschaftliche Verfügungsmacht gehabt, weil er durch Schuldumwandlung über die Mittel verfügt hat (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 1982, VI R 124/77, BFHE 135, 542 , BStBl II 1982, 469 ; Heinicke, in: Schmidt, EStG 23. Aufl. 2004, § 11 Rn. 30 m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91

    Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Berufliche Gründe können dann angenommen werden, wenn ein Außenstehender - insbesondere eine Bank - mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (vgl. BFH, Urteil vom 12. Mai 1995, VI R 64/94, BFHE 177, 472 , BStBl II 1995, 644 ; Urteil vom 7. Mai 1993, VI R 38/91, BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663 ).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 64/02

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Darlehen; Refinanzierungszinsen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Dabei ist auf alle Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004, VIII R 64/02, BFH/NV 2005, S. 54 ; Urteil vom 26. November 1993, VI R 3/92, a.a.O.; Urteil vom 20. Dezember 1988, VI R 55/84 a.a.O.).
  • BFH, 12.05.1995 - VI R 64/94

    Der Verlust einer GmbH-Beteiligung führt auch dann nicht zu Werbungskosten aus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Berufliche Gründe können dann angenommen werden, wenn ein Außenstehender - insbesondere eine Bank - mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (vgl. BFH, Urteil vom 12. Mai 1995, VI R 64/94, BFHE 177, 472 , BStBl II 1995, 644 ; Urteil vom 7. Mai 1993, VI R 38/91, BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663 ).
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche mit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    In einem solchen Fall muss bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Grund für die Aufwendungen gelegt wird, der dargestellte berufliche Zusammenhang bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1988, VII R 55/84, BFH/NV 1990, S. 23).
  • FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 55/00

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Höhe des Verlustrücktrags im Verfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Dafür spricht der Umstand, dass diese Grenze auch für die Abgrenzung privater und beruflich veranlasster Aufwendungen im Zusammenhang mit § 12 EStG angewendet wird (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 1996, 18 K 3837/93 E, EFG 1998, S. 31; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2001, 6 K 55/00, EFG 2001, S. 970).
  • FG Düsseldorf, 08.11.1996 - 18 K 3837/93

    Aufwendungen aufgrund der Inanspruchnahme aus einer übernommenen Rückbürgschaft ;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    Dafür spricht der Umstand, dass diese Grenze auch für die Abgrenzung privater und beruflich veranlasster Aufwendungen im Zusammenhang mit § 12 EStG angewendet wird (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 1996, 18 K 3837/93 E, EFG 1998, S. 31; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2001, 6 K 55/00, EFG 2001, S. 970).
  • FG Münster, 19.10.1999 - 2 K 6754/97

    Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03
    In der Rechtsprechung des BFH ist - soweit ersichtlich - noch nicht geklärt, bis zu welchem Prozentsatz von einer lediglich unbedeutenden Beteiligung an der Gesellschaft ausgegangen werden kann (vgl. dazu FG Münster, Urteil vom 19. Oktober 1999, 2 K 6754/97 E, EFG 2000, S. 554 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 105/06

    Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften von den Einkünften aus

    Ebenso kann dahin stehen, ob bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter - Geschäftsführer das Gesellschaftsverhältnis gegenüber dem Arbeitsverhältnis im Vordergrund stehen würde (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 19. April 2005 3 K 50163/03, EFG 2005, 1535 und BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BStBl II 1995, 644 und BFH-Urteil vom 5. April 2006 IX R 111/00, BStBl II 2006, 655).
  • FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04

    Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine

    Ist allerdings der das Darlehen gebende Arbeitnehmer Geschäftsführer einer GmbH, an der er in einem nicht nur unbedeutenden Umfang selbst beteiligt ist, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich davon auszugehen, dass die Hingabe des Darlehens nicht durch die berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern durch seine Gesellschafter-Stellung veranlasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 ; vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 19. April 2005 3 K 5016/03, EFG 2005, 1535 ).
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